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   VG Potsdam, 05.02.2014 - 6 L 53/14.A   

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VG Potsdam, 05.02.2014 - 6 L 53/14.A (https://dejure.org/2014,1575)
VG Potsdam, Entscheidung vom 05.02.2014 - 6 L 53/14.A (https://dejure.org/2014,1575)
VG Potsdam, Entscheidung vom 05. Februar 2014 - 6 L 53/14.A (https://dejure.org/2014,1575)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus VG Potsdam, 05.02.2014 - 6 L 53/14
    Dem Antragsteller ist zwar zuzugeben, dass der EuGH in seinem Urteil vom 21. Dezember 2011 (Rs. C-411/10 u. a. -, juris) ausgeführt hat, dass ein Mitgliedstaat, in dem sich der Asylbewerber befindet, eine Situation zu vermeiden hat, in welcher dessen Grundrechte verletzt werden, so dass ein unangemessen langes Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates zu vermeiden ist.

    Es ist auch angesichts der antragstellerseits angeführten Erkenntnisse trotz der dort - gemessen an einem gewünschten Idealstandard - mitgeteilten Defizite des maltesischen Asylverfahrens, soweit sie mit Blick auf veraltete und überholte Quellen aus 2010, 2011 und 2012 etwas für die aktuelle Situation herzugeben vermögen, nicht ersichtlich, dass in Malta die Durchführung eines den Geboten der Rechtsstaatlichkeit i.S.v. Art. 2 EUV und der Charta der Grundrechte i.S.v. Art. 6 Abs. 1 EUV i.V.m. Art. 18 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (vom 12. Dezember 2007, ABl. Nr. C 303 S. 1) genügenden Asylverfahrens nicht hinreichend gewährleistet ist mit der Folge, dass eine Überstellung dorthin dazu führen würde, dass der Antragsteller tatsächlich Gefahr läuft, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 GRCh ausgesetzt zu werden (vgl. zum Maßstab EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - Rs. C-411/10 und C-493/10 -, juris).

    Da er keinen subjektiven, öffentlich-rechtlichen Anspruch darauf hat, dass Deutschland gem. Art. 3 Abs. 2 Dublin II-VO nach freiem Ermessen von der dort vorgesehen Möglichkeit eines Selbsteintritts in sein Asylverfahren Gebrauch macht (vgl. EuGH, Urteil vom 14. November 2013 - Rs. C-4/11 -, juris), und eine Überstellung in den nach den Kriterien des Kapitels III der Dublin II-Verordnung ermittelten zuständigen Mitgliedstaat - hier nach Malta - lediglich dann ausscheidet, wenn diese Überstellung den Antragsteller der tatsächlichen Gefahr aussetzte, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung i.S.v. Art. 4 GRCh unterworfen zu sein (so bereits EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - Rs. C-411/10 und C-493/10 -, juris), können allenfalls außergewöhnlich zwingende humanitäre Gründe das Selbsteintrittsrecht bewirken, wie es in Art. 15 Dublin II-VO (vgl. nunmehr Art. 17 Abs. 2 Dublin III-VO) bereits angelegt ist.

  • EuGH, 14.11.2013 - C-4/11

    Kann ein Mitgliedstaat einen Asylbewerber nicht an den für die Prüfung von dessen

    Auszug aus VG Potsdam, 05.02.2014 - 6 L 53/14
    Da er keinen subjektiven, öffentlich-rechtlichen Anspruch darauf hat, dass Deutschland gem. Art. 3 Abs. 2 Dublin II-VO nach freiem Ermessen von der dort vorgesehen Möglichkeit eines Selbsteintritts in sein Asylverfahren Gebrauch macht (vgl. EuGH, Urteil vom 14. November 2013 - Rs. C-4/11 -, juris), und eine Überstellung in den nach den Kriterien des Kapitels III der Dublin II-Verordnung ermittelten zuständigen Mitgliedstaat - hier nach Malta - lediglich dann ausscheidet, wenn diese Überstellung den Antragsteller der tatsächlichen Gefahr aussetzte, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung i.S.v. Art. 4 GRCh unterworfen zu sein (so bereits EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - Rs. C-411/10 und C-493/10 -, juris), können allenfalls außergewöhnlich zwingende humanitäre Gründe das Selbsteintrittsrecht bewirken, wie es in Art. 15 Dublin II-VO (vgl. nunmehr Art. 17 Abs. 2 Dublin III-VO) bereits angelegt ist.

    Den vom Antragsteller geltend gemachten "Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung (des Bundesamtes) über die Voraussetzungen für einen Selbsteintritt der Bundesrepublik Deutschland" gibt es nicht; der Antragsteller verkennt die europarechtsspezifische Terminologie der Dublin II-VO und überträgt das bundesdeutsche Rechtsinstitut der Ermessensentscheidung unreflektiert auf vermeintlich subjektive öffentlich-rechtliche Bestimmungen des Unionsrechts (vgl. hierzu Thym, Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 14. November 2013 - Rs. C-4/11 -, NVwZ 2014, S. 130 ff.).

  • EGMR, 02.04.2013 - 27725/10

    MOHAMMED HUSSEIN AND OTHERS v. THE NETHERLANDS AND ITALY

    Auszug aus VG Potsdam, 05.02.2014 - 6 L 53/14
    Mit Blick auf die Funktionsfähigkeit des vergemeinschafteten Asylsystems stehen einer Überstellung im Rahmen des Dublin II-Regimes nicht schon (irgend)eine Verletzung von EU-Recht, vereinzelte Verstöße gegen sonstige Grundrechte sowie anderweitige Missstände unterhalb der Schwelle "systemischer Mängel" entgegen (vgl. Thym, Zulässigkeit von Dublin-Überstellungen nach Italien, ZAR 2013, S. 331, unter Bezugnahme u.a. auf EGMR, Beschluss vom 2. April 2014 - Nr. 27725/10 -, ZAR 2013, 336).

    Allein der Umstand, dass Flüchtlinge in Malta in geschlossenen "detention centers" untergebracht sind, bedeutet im Lichte der einschlägigen EMRK-Rechtsprechung zu dem Art. 4 GRCh entsprechenden Art. 3 EMRK (vgl. insoweit Beschluss vom 2. April 2013 - Nr. 27725/10 -, ZAR 2013, 336) keine erniedrigende und/oder unmenschliche Behandlung, zumal es hierfür aus der Lage Maltas folgende sachliche Gründe gibt.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.02.2012 - 2 S 6.12

    Beschwerde; einstweilige Anordnung; Duldungsanspruch; inlandsbezogenes

    Auszug aus VG Potsdam, 05.02.2014 - 6 L 53/14
    Der Antragsteller hat mit der lapidaren Behauptung, traumatisiert zu sein, auch nicht etwa z.B. eine krankheitsbedingte Reiseunfähigkeit glaubhaft gemacht, welche als vorübergehendes inlandsbezogenes Abschiebungshindernis i.S.v. § 60a Abs. 2 AufenthG bei Abschiebungsanordnungen nach § 34a Abs. 1 AsylVfG von der Antragsgegnerin zu beachten wäre (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Februar 2012 - OVG 2 S 6/12 - juris Rn. 4; ständige Rechtsprechung der 6. Kammer des VG Potsdam).
  • VG Oldenburg, 26.01.2011 - 3 B 150/11

    Dublin II-VO, Dublinverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, Schweden, Afghanistan,

    Auszug aus VG Potsdam, 05.02.2014 - 6 L 53/14
    Es ist also von einem vollständigen, nicht ergänzungsbedürftigen Regelungskomplex auszugehen (vgl. ebenso i. E. VG Oldenburg, Beschluss vom 26. Januar 2011 - 3 B 150/11 - VG Stade, Urteil vom 16. Oktober 2012 - 6 A 2049/12 - beides juris; Funcke-Kaiser, GK AsylVfG, Stand: Juni 2010; § 27a Rn. 271).
  • VG Augsburg, 16.10.2012 - Au 3 S 12.30121

    Somalia; unzulässiger Antrag; Abschiebung; Malta

    Auszug aus VG Potsdam, 05.02.2014 - 6 L 53/14
    Die in Malta anzutreffenden Unzulänglichkeiten insbesondere hinsichtlich einer Inhaftierung von Asylbewerbern stellen jedenfalls bei im Einzelfall fehlender besonderer Schutzbedürftigkeit keine menschenunwürdige und/oder erniedrigende Behandlung der Betroffenen dar (vgl. VG Augsburg, Beschluss vom 16. Oktober 2012 - Au 3 S 12.30121 -, juris; VG Trier, Beschluss vom 6. August 2012 - 5 L 829/12.TR -).
  • VG Augsburg, 09.05.2011 - Au 3 K 10.30468

    Somalia; unzulässiger Asylantrag; Zuständigkeit eines anderen Mitgliedsstaates;

    Auszug aus VG Potsdam, 05.02.2014 - 6 L 53/14
    Anders als nach Art. 17 Abs. 1 Dublin II-VO (im Aufnahmeverfahren) wird dadurch automatisch die Zuständigkeit des ersuchten Mitgliedstaats fingiert (vgl. VG Augsburg, Gerichtsbescheid vom 9. Mai 2011 - Au 3 K 10.30468 - juris, Rn. 23).
  • VG Trier, 06.08.2012 - 5 L 829/12

    Abschiebung von Asylbewerbern nach Malta

    Auszug aus VG Potsdam, 05.02.2014 - 6 L 53/14
    Die in Malta anzutreffenden Unzulänglichkeiten insbesondere hinsichtlich einer Inhaftierung von Asylbewerbern stellen jedenfalls bei im Einzelfall fehlender besonderer Schutzbedürftigkeit keine menschenunwürdige und/oder erniedrigende Behandlung der Betroffenen dar (vgl. VG Augsburg, Beschluss vom 16. Oktober 2012 - Au 3 S 12.30121 -, juris; VG Trier, Beschluss vom 6. August 2012 - 5 L 829/12.TR -).
  • FG Köln, 13.07.2016 - 5 K 1080/13

    Umsatzsteuerpflichtiges Tätigwerden bei Verkäufen über Online-Plattformen;

    Auszug aus VG Potsdam, 05.02.2014 - 6 L 53/14
    Dann wäre allenfalls fraglich, ob - auch oder allein - das dem Asylverfahren nachgelagerte ausländerrechtliche Verfahren in Malta Gefahren für eine unmenschliche und/oder erniedrigende Behandlung des Antragstellers birgt; an der durch den (beschiedenen) Asylantrag in Malta begründeten fortwirkenden Zuständigkeit Maltas ändert sich nichts (vgl. hierzu auch VG Cottbus, Urteil vom 7. Januar 2014 - VG 5 K 1080/13.A -).
  • VG Regensburg, 10.10.2012 - RN 9 E 12.30323

    Der Asylbewerber selbst kann sich nicht auf die Einhaltung der Frist des Art. 17

    Auszug aus VG Potsdam, 05.02.2014 - 6 L 53/14
    Vielmehr dient die Dreimonatsfrist in erster Linie dem Zweck, zwischen den beteiligten Mitgliedstaaten zeitnah Klarheit darüber zu schaffen, welcher von ihnen für die Bearbeitung des gestellten Asylantrags zuständig ist (vgl. VG Regensburg, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - RN 9 E 12.30323 -, juris, Rn. 27).
  • VG Potsdam, 20.11.2013 - 6 L 768/13

    Asylrecht Malta

  • VG Potsdam, 05.02.2013 - 6 K 2512/12

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4

  • VG Cottbus, 29.05.2020 - 6 L 586/17
    Auch der entsprechende Eilantrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seiner am 28. Oktober 2013 zum Aktenzeichen VG 6 K 951/13 erhobenen Klage gegen den Bescheid über den Schmutzwasserbeitrag des Antragsgegners vom 18. März 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24. September 2013 anzuordnen, wurde mit Beschluss des Gerichts vom 25. November 2014 (VG 6 L 53/14) abgelehnt, sodass es folglich hinsichtlich sich der Beitragsforderung gerade nicht zur Anordnung der Aussetzung der Vollziehung kam.
  • VG Berlin, 04.08.2014 - 34 L 78.14

    Aufschiebende Wirkung einer Klage gegen Abschiebungsanordnung

    Der Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung, die systemische Mängel des maltesischen Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen verneint (vgl. VG Oldenburg, Beschluss vom 17. Februar 2014 - 3 B 6974/13 - VG Potsdam, Beschluss vom 5. Februar 2014 - 6 L 53/14.A; VG Augsburg, Beschluss vom 8. Mai 2013 - Au 7 S 13.30135 - alle bei juris), bedarf es an dieser Stelle nicht.
  • VG Oldenburg, 23.07.2014 - 12 B 1217/14

    Haft; Malta; systemische Mängel; Überstellung

    Die Entscheidungen werten entweder nur wenige Erkenntnismittel aus (vgl. z.B. VG Potsdam, Beschluss vom 5. Februar 2014 - 6 L 53/14.A - VG Stade, Beschluss vom 31. März 2014 - 5 B 582/14 -, beide juris) oder kommen nach Auswertung einer Vielzahl von Erkenntnismitteln und zum Teil sehr ausführlicher Darstellung von Missständen im Wesentlichen nur deshalb zu ihrer Bewertung, weil keine Empfehlung des UNHCR, von Überstellungen nach Malta grundsätzlich abzusehen, vorliegt (vgl. z. B. VG Oldenburg, Beschluss vom 17. Februar 2014 - 3 B 6974/13 -, VG Osnabrück, Beschluss vom 7. Mai 2014 - 5 B 104/14 - und VG Lüneburg, Beschluss vom 10. Juni 2014 - 3 B 1/14 -, beide unter Bezugnahme auf die genannte Entscheidung des VG Oldenburg, alle juris).
  • VG München, 15.09.2015 - M 2 K 15.50225

    Abschiebungsanordnung nach Malta

    Die Entscheidungen werten entweder nur wenige Erkenntnismittel aus (vgl. z. B. VG Potsdam, Beschluss vom 5. Februar 2014 - 6 L 53/14.A - VG Stade, Beschluss vom 31. März 2014 - 5 B 582/14 -, beide juris) oder kommen nach Auswertung einer Vielzahl von Erkenntnismitteln und zum Teil sehr ausführlicher Darstellung von Missständen im Wesentlichen nur deshalb zu ihrer Bewertung, weil keine Empfehlung des UNHCR, von Überstellungen nach Malta grundsätzlich abzusehen, vorliegt (vgl. z. B. VG Oldenburg, Beschluss vom 17. Februar 2014 - 3 B 6974/13 -, VG Osnabrück, Beschluss vom 7. Mai 2014 - 5 B 104/14 - und VG Lüneburg, Beschluss vom 10. Juni 2014 - 3 B 1/14 -, beide unter Bezugnahme auf die genannte Entscheidung des VG Oldenburg, alle juris).
  • VG Gelsenkirchen, 30.03.2015 - 7a L 340/15

    Asyl; Marokko; Malta

    VG Düsseldorf, Beschluss vom 2. Februar 2015 - 13 L 2852/14.A - juris; Beschluss vom 5. Februar 2015 - 13 L 3079/14.A - juris; VG Minden, Beschl. v. 12. Januar 2015, 1 L 551/14.A - juris; vgl. ferner VG Karlsruhe, Beschluss vom 8. Oktober 2014 - 8 A K 345/14 - juris; VG Oldenburg, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 12 B 1217/14 - juris; VG Regensburg, Urt. v. 7. Februar 2012, RO 7 K 11.30142 - juris; vgl. VG Berlin, Beschluss vom 4. August 2014 - 34 L 78.14 A - juris, im Hinblick auf besonders schutzbedürftige Personen; a. A. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 16. Januar 2015 - 1a L 2036/14 A. - juris, m. w. N.; VG Potsdam, Beschluss vom 5. Februar 2014 - 6 L 53/14.A - juris.
  • VG München, 17.03.2015 - M 7 S 14.50627

    Dublin-Verfahren; Antrag unzulässig; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Ungeachtet der zum Teil schwierigen Verhältnisse (UNHCR von März 2013 in der im Oktober 2013 veröffentlichten Fassung: "Universal Periodic Review: Malta" und "Position on the detention of asylum-seekers in Malta" vom 18. September 2013, jeweils im Internet veröffentlicht; ausführlich VG Oldenburg, B. v. 17. Februar 2014 - 3 B 6974/13 - juris Rn 13 ff.) und der vom EGMR in Einzelfällen festgestellten Missstände (E. jeweils v. 23. Juli 2013 - Nr. 55352/12 - (Aden Ahmed ./. Malta) Rn 91 ff., 99 und - Nr. 42337/12 - (Suso Musa ./. Malta) jeweils zugänglich im Internet) liegt noch kein "systemisches Versagen" im Sinne der Rechtsprechung des EGMR (E. v. 2. April 2013 - Nr. 27725/10 - Rn 78 (Mohammed Hussein u.a. ./. Niederlande u. Italien), ZAR 2013, 336 f.) vor (ebenso VG Gelsenkirchen, B. v. 16. Januar 2015 - 1a L 2036/14. A - juris Rn 43 ff; VG München, B. v. 13. Mai 2014 - M 11 S 14.50187 - juris Rn 18 ff.; VG Oldenburg, B. v. 17. Februar 2014 - 3 B 6974/13 - juris Rn 13 ff.; VG Potsdam, B. v. 5. Februar 2014 - 6 L 53/14.A; VG Würzburg, B. v. 26. April 2012 - W 3 E 12.30094 - juris Rn 33 ff.).
  • VG Kassel, 16.02.2015 - 1 K 1721/13
    Die Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und des Verfahrens zur Bestimmung des Mit­ gliedsstaates, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlo­ sen in einem Mitgliedsstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Neufassung: ABI. EU L 180 vom 29. Juni 2013, S. 31 bis 59; im Folgenden: Dublin lll-VO), die am 19. Juli 2013 in Kraft getreten ist, ist auf den vorliegenden Fall insgesamt (noch) nicht anwendbar, da nach dem eindeutigen Wortlaut des Art. 49 Satz 3 Dublin lll-VO sich jedenfalls die Zuständigkeit für - wie im Fall der Klägerin - vor dem 1. Januar 2014 gestellte Anträge auf internationalen Schutz nach der Dublin ll-VOrichtet(vgl. VG Potsdam, Be­ schluss vom 5. Februar 2014 - 6 L 53/14.A -, Juris) und die Klägerin ihren Antrag auf inter­ nationalen Schutz in der Bundesrepublik Deutschland bereits am 4. Juli 2013 gestellt hat.
  • VG Kassel, 08.09.2014 - 1 K 344/14
    Zwar richtet sich die Zuständigkeit für - wie im Fall des Antrag­ stellers - vor dem 1. Januar 2014 gestellte Anträge auf internationalen Schutz nach dem eindeutigen Wortlaut des Artikel 49 Satz 3 Dublin lll-VO im Grundsatz noch nach der Dublin ll-VO (vgl. VG Potsdam, Beschluss vom 5. Februar 2014 - 6 L 53/14.A -, Juris).
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